Öffentliches Wissen – Band 2 – Untersuchungsbericht zum Grundrecht und Menschenrecht in der BRD

Band 2

Untersuchungsbericht zum Grundrecht und Menschenrecht in der BRD

Verpflichtungsbringschuld der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der natürlichen Person nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 durch Artikel  1-19 und 25 garantiert – aber unerfüllt.

Anlass: Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte   AZ: EGMR 75529/01

Mehrfache Aufforderungen an die Grundrechtverpflichteten, öffentlich festgestellte Mangelhaftigkeit in der Bringschuld der Grundrechtverpflichtung gegenüber den Menschen (Der Mensch als Grundrechtträger in der natürlichen Person GG Art. 1 und BGB §1) zu erklären und gemeinsam Rechtsicherheit herzustellen, wurden nicht beantwortet.

Die Vermutung es muss eine verdeckte Treuhand und privatrechtlich überlagerte Verträge geben, mit denen Grundrecht und Menschenrecht abgegeben worden sind, wurde nicht widerlegt und ist zur Wahrheit geworden, weil die Grundrechteingriffe nicht durch öffentliches Recht bevollmächtigt sind.

Die Feststellung der jP. Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 1 BvR 1766/15 vom 03.11.2015 ist

• Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Recht ist grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt, und

• Gleiches gilt für juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden.

Durch empirische Untersuchung des IFR, unter Einbeziehung der Expertisen und Aufsätze  zahlreicher Rechtwissenschaftler, wurde unwiderlegt festgestellt,  dass es keinen zur Verfügung gestellten wirksamen „Identititäts-Ausweis für die Staatsmitgliedschaft“ gibt, der einen Menschen als natürliche Person i.S. der Grundgesetzartikel 1-19 identifiziert und durch das Grundgesetz und das Menschenrecht schützt. Selbst wenn dies möglich wäre, dann haben die Verwaltungsgerichte und die Verfassungsgerichte klar Stellung bezogen, dass sie die Entscheidungen des EGMR zwar vielleicht betrachten, aber sich ihre Entscheidung, ob sie die Urteile des EGMR und die EMRK tatsächlich realisieren mögen, vorbehalten.

Völkerrechtliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2004 / Matthias Hartwig   http://www.mpil.de/files/pdf1/prax_2004.pdf

Statt eines Staatsangehörigenausweis mit Grundrechtgrantie, gibt es nur einen selbst zu beantragenden „Personal-Ausweis“, oder „Reisepass“, der dem entgegen, den grundgesetzlich garantierten Schutz aufhebt und den Träger als juristische Person und Sach-Verwaltungsobjekt identifiziert.

Es gibt aber keine nachweisbare Zustimmung des Grundrechtträgers, Besicherungs-Kapital in einer verdeckten Treuhand zu sein und lediglich für Steuer- und Lizenzzahlungen, sein ihm genommenes Grundrecht zurückgewährt zu erhalten.

Ebenfalls wurde festgestellt, dass die finanziellen Möglichkeiten den wesentlichen Ausgang in Gerichts“verhandlungen“ weit mehr beeinflussen, als das Gleichheitsgebot im Interesse an der Findung von Wahrheit und Gerechtigkeit verspricht. In Handelsgerichten braucht es der willentlichen Handelsbeziehung zu einer Verhandlung im Handelsrecht. Die „Verhandlung“ über das Ausmaß an  Grundrechteingriffen ist ein faktischer Beweis für die verdeckte Kommerzialisierung des Grundrecht und kann nur Privat sein, da dies im öffentlichen Recht  ausdrücklich durch Grundgesetz Art. 1 – 19, 20 und 25, verboten ist.

Das ausgeübte Gewaltmonopol, das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Grundrechtverpflichtung übertragen wurde, zur Verschiebung der natürlichen Person in den privaten Grundrecht-Verlust-Status zu benutzen, ist nicht das, was der Mensch als Vollmacht geben würde, wenn er über die Folgen der Rechtaufgabe belehrt worden wäre.

 Der Mangel an Rechtbelehrung ist unheilbar und führt zur  

Nichtigkeit von Beginn an (ex tunc), des privaten Entrechtungs-Vertragsverhältnisses.

Art. 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet: „Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.“

Sämtliche Unterzeichnerstaaten haben sich demgemäß der Rechtsprechung des EGMR unterworfen. Der Gerichtshof kann jedoch mangels Exekutivbefugnissen nur Restitutionen in Form von Entschädigungszahlungen gegen den handelnden Staat verhängen

Auch hier müssen durch überlagertes (selbst beantragtes) Privatrecht alle Urteile des EGMR (siehe auch AZ: EGMR 75529/01), weil sie aus einem anderen Rechtkreis sind, logischerweise ständig ins Leere laufen und bringen, wie festgestellt wurde, keinerlei Abhilfe für natürliche Personen, die per Personalausweis in einen anderen Rechtkreis befördert wurden,

indem sie zur privat-handelsrechtlichen Sache identifiziert wurden.

Daher gilt der Inhalt der vom IFR empfohlenen „Willenserklärung und Urkunde“ redundant deklaratorisch als Nachweis, dass der Mensch auf die Rechte als natürliche Person unter dem Schutz des Bonner Grundgesetzes von 1949 (Art. 1 – 19 und Art. 25) ausdrücklich pocht und

KEIN Einverständnis zur stillschweigend als vereinbart unterstellten Privatisierung

seines Grundrecht und Menschenrecht vorliegt.

Eine Nichtbeachtung des freien Willens wäre verbotene Sklaverei und Folter.

Erklärung:

Falls dies sogar zu irgendeinem Zeitpunkt einmal für Staatsaufbau oder zur Interniertenbetreuung nützlich oder scheinbar geboten war, so gibt es für den Weitererhalt des Zustandes heute absolut keine Gründe mehr, denn die Produktivität überschreitet schon mehr als den doppelten Bedarf, und eine Zunahme von Ressourcenschädigung statt Nachhaltigkeit kann die Menschheit gar nicht verantworten. Rund 90% aller Kriminaldelikte werden aus Gier oder Mangel begangen, die bei strikter staatlicher Achtung von Grundrecht und Menschenrecht überhaupt nicht vorhanden wären. Hier ist also schuldhaft die organisierte Mangelhaftigkeit, zu dessen genauem Gegenteil der Staat vom Menschen beauftragt ist. Im vom Staat ausgeführten verdeckten privaten Vertrag zu Lasten der privatisierten Person, liegt heute die noterzeugende Ursache für die immer weiter aufgehende Armut/Reichtum-Schere und für die Staatsverschuldung gegenüber den Vertragsgestaltern, den privaten Nutznießern.

Ein Staat, der dem Volk gehört und bei sich selber (seinem Volk) verschuldet ist, ist gesund.

Ist er bei privaten Nutznießern verschuldet, dann sind seine Bürger Sklaven.

Der Machterhalt derjenigen, die durch die verdeckte Treuhand und Schuld-Gelderzeugung per Buchungssatz, eine exponentiell wachsende Mangelstruktur zu ihrem eigenen immer weiter anwachsenden Vorteil erzeugt haben, geht heute mit zunehmender Gewalt, Freiheitsverlust und Grundrecht- und Menschenrechtverletzung einher, was Revolten und Bürgerkriege wissentlich und willentlich billigend in Kauf nimmt  – auch das ist inakzeptabel für aufgeklärte bewusste Menschen.


Die Gesamt-Publikation wurde in der Deutschen Nationalbibliothek unter dem Titel
Öffentliches Wissen zur Rechtssicherheit. Band 2 Untersuchungsbericht zum Grundrecht und Menschenrecht in der BRD
veröffentlicht und archiviert und ist unter folgendem Link abrufbar:  
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Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses steht
die Entwicklung und Veröffentlichung von
geeigneten Audits, Qualitäts-Handbüchern und die Standardisierung
von Rechtsqualitätsverfahren angelehnt an DIN und ISO.
Entwicklung von Methoden und Handlungsanweisungen
Ziel ist die Publikation von Innovationen, wie z.B.
neue Problemlösungs-Anwendungsfeld-Kombinationen,
neue Organisationsformen zur Kontrolle der Rechtsqualität, sowie der Bewusstmachung der Möglichkeiten eines Jeden, für ein Leben Seite an Seite im Hier und Jetzt, durch tun oder unterlassen.
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Zugehörige Downloads:

Dieses ist das WORD-Dokument, in das die eigenen Daten eingetragen werden können:
Die fertig ausgestellte Willenserklärung ausdrucken, unterschreiben (auch vom Zeugen) und den Fingerabdruck (auch vom Zeugen) einfügen und dann scannen oder fotografieren und an das Bundesverwaltungsamt und alle Stellen senden, die sonst noch in Kenntnis gesetzt werden sollen.

Zugehörige psychologische Grundlagen der Manipulation, dass die Menschen es nicht merken, dass ihr Grundrecht nur alle 4 Jahre für den Augenblick geachtet wird, wo sie ihre Stimme in die Urne geben.

In diesem winzigen Augenblick darf die natürliche Person wählen, welche Gruppe ihm, mit den Konzernen und Banken zusammen, die nächsten 4 Jahre Grundrecht und Menschenrecht gegen Gehorsam und Geld verkauft:

 

25 Antworten auf “Öffentliches Wissen – Band 2 – Untersuchungsbericht zum Grundrecht und Menschenrecht in der BRD”

  1. Das hier ist nicht als Kommentar zu bewerten.

    Meine beiden Kommentare vom 20 Juli sind eine Kurzform der Artikel
    Die Matrix Teil 1+2, dort ist das ausführlicher erläutert.
    Schon bei meinem Artikel, ob wir überhaupt einen Friedensvertrag brauchen,
    habt ihr mal veröffentlicht, war ich mir darüber klar, dass irgendwo noch der Wurm drin steckt.
    Beim Schreiben von der Matrix Teil 1 ging mir dann endgültig das Licht auf, ich musste nur noch etwas recherchieren und zusammenfügen, das war dann der Grund für die Matrix Teil 2.
    Nur so und nicht anders kann es sein, aus welchem Grund sonst war Helmut Kohl und seine Bande ab dem 18.07.1990 wohl sonst gezwungen über 40.000
    Firmen zu Gründen, die, die Täuschung aufrecht erhalten.
    Warum mussten diese Firmen in den USA (Delaware) gegründet und registriert werden, wenn die BRD auch nur ansatzweise sowas wie Rechte und Befugnisse
    hier im Deutschen Reich hatte?
    Sie wußten, dass sie hier niemals, schon seit 1949 nicht, irgendwelche rechtssicheren Firmen gründen könnten.

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  2. Ein Nachtrag zu meinen heutigen kommentar

    Da das privatrechtliche US- Wirtschaftsunternehmen BRD seit 2007 wieder unter Besatzungsrecht der Amerikaner steht, ist die BRD handlungsunfähig.
    Es gibt keinen Verwaltungsauftrag der Alliierten, weil es nichts zu verwalten gibt, niemand hat das Recht irgendetwas zu verwalten, die dummen deutschen halten sich selbst gefangen.
    Deshalb können wir auch nicht unter irgendeinem Besatzungsrecht stehen!!!

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  3. Es ist alles nur in der Matrix möglich und geltend.
    Einmal die ganze Geschichte zurückgehen, 1914 wurde vom Kaiser der Notstand ausgerufen. (Kriegsrecht)
    Der Notstand kann nur durch den Kaiser aufgehoben werden oder durch das freie Volk, das einen Reichsverweser bestimmt hat.
    Deshalb hat der Notstand noch heute rechtliche Gültigkeit.
    Alle Gesetze und Verfassungen haben volle Gültigkeit für die 26 Völker des ewigen Bundes.
    Kein Besatzer konnte jemals auf diese eingefrorenen Gesetze und Verfassungen zugreifen um sie zu ändern.
    Deshalb war die Weimarer Republik schon gezwungen, mit der röm. kath. Kirche ein Konkordat zu schließen um das See- Handelsrecht nutzen zu dürfen.
    Die Kirche ist seit 1900 aus dem Reich verbannt, seit 1871 gibt es schon die Ewigkeitsgarantie von Papst und Kirche für die Grundrechte der 26 Bundesstaaten für die Gebiete des ewigen Bundes als Eigentum des Volkes.
    Deshalb war die Weimarer Republik lediglich der kriminelle Besatzer des Reiches nach röm. kath. See- Handelsrecht mit einem Handelsrechtlichem Staatswesen ohne Hoheitsrechte.
    Um diese Handelsrechtliche Konstrukt auch auf dem Festland nutzen zu können/dürfen, hätte die WR sich in das Kaiserliche Handelsregister eintragen lassen müssen, was nicht möglich war.
    Deshalb lag das Hoheitsgebiet der WR ausschließlich nur auf hoher See, auf einem Hochsee- Schiff, das die Weimarer Handelsflagge trägt.
    Schon die WR hat Hochverrat und Inland- Praterie getrieben.
    Nichts, gar nichts hat Rechtsgültigkeit.
    Das 3. Reich,
    A. H. ist 1933 nach Holland zum Kaiser gereist um, diesen um die Rechtsnachfolge zu bitten.
    Ein klarer Beweis für den Bestand des Reiches.
    Der Kaiser lehnte die Bitte ab.
    Somit musste auch A. H. ein Konkordat mit der Kirche schließen um das See- Handelsrecht nutzen zu dürfen.
    Daraus folgte dann alles wie bei der WR.
    Die 26 Völker waren von Piraten besetzt und wurden gefangen gehalten.
    (Unter Täuschung)
    Mit der BRD 1949 verlief es im Prinzip ebenso, da wurde im Grunde genommen nur das 3. Reich in BRD umbenannt.
    Die nicht vorhandenen Rechte wurden auf die BRD übertragen, das Unternehmen 3. Reich wurde liquidiert, die BRD als Fortführung des 3. Reiches wurde dann in den USA als Wirtschaftskonzern eingetragen und seit 1958 an der New Yorker Böse gehandelt.
    Der Grund, mit der Liquidierung des 3. Reiches war das Kaiserreich wieder frei, die Alliierten (auch alles Unternehmen nach r.k.S.H.R) konnten und durften das jetzt freie Kaiserreich nicht besetzen, deshalb der Trick mit der BRD, die das Reich dann als 3. Reich sofort wieder besetzt hielt.
    Jetzt konnten die Alliierten die BRD besetzt halten.
    Aufgrund der Eintragung der BRD in den USA stand die BRD den deutschen Völkern vom ersten Tag an Ex- Territorial gegenüber.
    Die BRD hatte niemals irgendwelche Rechte hier, durch das GG lediglich nur Pflichten.
    Nichts, rein gar nichts hatte jemals irgendeine Rechtskraft hier.
    Ab 1990 – die Alliierten mussten das Reich freigeben, spätestens 1995 wäre es so weit gewesen, (Völkerrecht 50 Jahre) wurde es dann ganz abenteuerlich.
    Helmut Kohl (Henoch Kohn) ließ über 40.000 Firmen gründen, alles was sich zu BRD- Zeiten schon illegal als Amt oder Behörde bezeichnet hatte und nichts anderes als US- Niederlassungen des Wirtschafts- Konzerns BRD waren, wurden jetzt in Einzelne privatrechtliche Unternehmensgruppen strukturiert.
    Alle diese Firmen wurden in den USA im Bundesstaat Delaware angemeldet und registriert, hinzugekommen sind auch alle Städte und Gemeinden ab 40.000 Einwohner.
    Diese über 40.000 illegalen, privatrechtlichen US- Wirtschaftsunternehmen mit ihren vielen deutschen Mitarbeitern halten das Reich seit 1990 besetzt und handlungsunfähig.
    Das Hoheitsgebiet dieser illegalen Unternehmen liegt ausserhalb der 12 Meilenzonen (ca. 22,5 Km) fernab von jedem Festland auf hoher See, auf einen Handels- Schiff, das die US- Flagge trägt.
    Die Alliierten sind seit 1990 raus, besetzt und gefangengehalten wird das Reich und das Volk von den eigenen, unwissenden Leuten.
    (Viele wissen es aber schon, aus Angst um ihren Job machen sie aber mit)

    Sie betreiben den Hochverrat, die kriminelle Inland- Piraterie, Plünderungen, Terrorismus usw…. gegen das eigene Volk.
    Diese deutschen Mitarbeiter stehen den deutschen Völkern Ex- Territorial gegenüber und verfügen über keinerlei Rechte.
    Schon allein ihr Dienstverhältnis mit dem Feind erfüllt den Straftatbestand des Hochverrates gegen das eigene volk unter Kriegsrecht.
    Der Notstand von 1914 wurde noch nicht aufgehoben und hat volle Gültigkeit.
    Die Durchsetzung ihrer kriminellen Absichten und Machenschaften führt die POLIZEI aus, bei der POLIZEI sind deshalb noch sehr viele, sehr schwere Straftatbestände im Kriegsrecht hinzuzufügen.
    Die Bundeswehr ist immer noch die wirkliche Besatzungsarmee des US- Wirschaftsunternehmens Bundesrepublik Deutschland.

    Nichts, rein gar nichts hat Rechtsgültigkeit, um aus der Haftung für die Kriminellen Machenschaften herauszukommen haben die Amerikaner bzw.
    die Bankenkartelle die alles steuern, die Bereinigungsgesetze erlassen, das Urteil vom 25.07.2012 mit dem der Firma Bundesregierung jegliche Legitimation bis rückwirkend 1956 entzogen wurde.
    Es hat auch niemals irgendwelche Entrechtungen gegeben, weder nach Kirchenrecht noch nach irgendeinem Ptratenrecht.

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  4. Hinweis auf den Untersuchungsbericht zu Grundrecht und Menschenrecht in der Bundesrepublik.

    Durch penetrante Aufsichtspflichtverletzung der zuständigen Hauptverantwortlichen, kommt es bei fast Jedem, der die Willenserklärung benutzt hat, doch zu weiteren an ihn falsch adressierten Grundrechtkommerzialisierungs-Rechungen und versuchter Nötigung zu unerlaubter Geschäftsführung der juristischen PERSON.

    Darauf kann folgendermaßen geantwortet werden:

    Es wurde ein Personenstandsbetrug und damit verbundene Identitätsfälschung erkannt, der durch den Mißbrauch für einen gleichlautenden (Firmen-)Namen einer juristischen PERSON, mit dem (Familien-)Namen der natürlichen Person, begangen wurde.
    Zudem wurden die Statuten für die PERSON geschaffen, um kriminelle Geschäfte, Betrug, Körperverletzung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, weiße Folter, millionenfachen Mord, Holocaust, Umwelt- und Lebenswerkzerstörung und Zerstörung der Einheit von Körper, Geist und Seele damit zu begehen.

    Dies wurde durch postalische, sowie durch öffentliche Zustellung einer eigenen Willenserklärung an den Eigentümer der PERSON (siehe EGBGB Artikel 10, BGB § 12 und HGB §17) mitgeteilt.

    Sowohl Haltereigenschaft, als auch Besitz an der unwissentlich und ungewollt als Geschäftsführer ohne Auftrag verkörperten PERSON, wurden rückwirkend aufgehoben.
    Die Frist zur Vorlage von Beweisen für die Eigentümerschaft ist seit langem abgelaufen.

    Alle Haftung für Schäden und Kosten durch die PERSON und deren Verstoß gegen Statuten der diese juristische PERSON unterworfen ist, sind an den haftenden Eigentümerverwalter zu richten = Bundesverwaltungsamt Köln.

    Falls jetzt oder später noch dem Untersuchungsbericht des IFR widersprechende Beweise vorgelegt werden können, dass ich der Eigentümer der von ihnen haftbar zu machenden PERSON bin, fordere ich alle damit erwirtschafteten Vermögenswerte, die per Bundesschatzbriefen von der privat-handelsrechtlichen GmbH „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ am Finanzmarkt erzielt wurden, an mich auszukehren.

    Kopie der Willenserklärung anbei.

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    1. Die „Verfassungsgebende Versammlung“ hat noch keinen IST-Zustand, der am Soll-Zustand gemessen werden könnte.

      Die Aufgaben des Instituts sind auf der Seite „Über diese Webseite“ beschrieben.

      Auszug:
      a) Recherche, Studium und Analyse am Objekt, ähnlich einer „Flugsicherheits-Untersuchungsstelle“ die nach Flugzeugunglücken die Unfallursachen untersucht.

      Es ist für den Bestand der Gerechtigkeit erforderlich, bei Rechtunsicherheiten oder Justizirrtümern, Klärung zu schaffen, ob in Fällen, die uns als zweifelhaft gemeldet werden, eine Rechtsverletzung vorkam. Es darf NIEMALS eine Rechtverletzung akzeptiert werden! Deshalb MÜSSEN alle im öffentlichen Dienst Beauftragten, alle von uns vorgeschlagenen Vorkehrungsmaßnahmen unverzüglich anwenden und bessere rechtliche Sorgfalt anwenden. – siehe A/RES/53/144 und A/RES/217 A !

      Wenn also eine gute Checkliste nicht geschult und nicht eingehalten wird, sehen wir nicht die Lösung darin, dass die Passagiere sich versammeln und eine neue Checliste abgeben.
      Wenn aber die Mündigkeit erreicht ist und die Menschen die Verantwortung für die Gemeinschaft auf die Einhaltung von Grundrecht und Menschenrecht beweisen, dann ist die Befreiung vom billigenden dulden von Unrecht (Artikel 139 GG) und Genfer Abkommen IV Artikel 132, vollzogen und Artikel 146 GG steht zur Umsetzung in freier Entscheidung an.

      Gruß
      IFR

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  5. „Deutschland hat so viele Gesetze, dass die Richter, Anwälte und Politiker es sich aussuchen können wie sie uns betrügen. Anwälte sagen nicht immer die Wahrheit, stellen aber auch dies in Rechnung.“
    Volksdichter

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  6. Zur Willenserklärung und Urkunde

    Gibt es solch eine Willenserklärung auch für Menschen, die einen grünen BRD-Reisepass haben
    UND wie können diese Menschen darauf bestehen, dass dieser BRD-Pass (in Ermangelung eines anderen Dokumentes zur Identitätsaufzeige) eine Gültigkeit hat von mind. 5 oder eben auch 10 Jahren oder bei Erwachsenenen, deren Physiognomie sich kaum noch ändert,
    bis zum Tode Gültigkeit behält?

    vielen Dank

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