Aufhebung der informationellen Selbstbestimmung per ePA (elektronische Patientenakte)

Das wird scharf und mit guten Gründen kritisiert. Nicht nur die Oppositionspartei Die Linke sieht Lauterbachs neuen Vorstoß „datenschutzrechtlich äußerst kritisch“.

Auch aus der Ärzteschaft melden sich Gegenstimmen:
„Die gesamte Planung zielt darauf ab, die ärztliche Schweigepflicht aufzuheben – und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten gleich mit“, so Silke Lüder, stellvertretende Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, die vor allem niedergelassene Hausärzte vertritt:

„“Wenn sich die Menschen nicht mehr sicher sein können, dass das, was dort gesprochen wird, auch in diesem Raum bleibt, werden sie sich künftig nicht mehr offen äußern oder schlimmstenfalls nicht mehr zum Arzt gehen.“

Jürgen Korthof (IFR):
Dies ist die planvolle Erweiterung der Geschäftswerdung aller Menschen, Tiere, Pflanzen und Ressourcen.
Im „Staatswesen“ können sich die Menschen schon lange nicht mehr sicher sein, dass Grundrechte realisiert werden. Dies wird immer mehr Menschen bewußt.

Darum werden sich künftig immer mehr Menschen spalten.

  1. Sich nicht mehr offen äußern oder schlimmstenfalls den Staat wegen seines unheilbaren Korruptionsbefalls als Ganzes ablehnen.
  2. Offen protestieren und auf die Missstände hinweisen, um Korrekturmaßnahmen zu ermöglichen.
  3. Sich gute Positionen innerhalb der Korruptionsstruktur verschaffen und im damit selbst unterstützten Stockholm-Syndrom, mit der nunmehr wachsenden alles durchdringenden Korruption, versuchen zu überleben.

Der korruptive Charakter des Staates ist leider von beginn an so konstruiert worden:
Der Mensch wird in einen Personenstand registriert, der von Anfang an das Recht an dieser Person beim Staat hält (EGBGB Art 10), alle Pflichten jedoch dem haftenden Menschen anlastet.

Hierdurch wird der Treugeber (Mensch) als Wirtschafts-Sache seiner Substanz beraubt und das zum öffentlichen Schein erzeugte „Staatswesen“ mit seinen privaten Konstrukteuren wird zum Begünstigten gemacht und die „Ernte“ wird eingekehrt.

Dieser Musterbrief kann für einen Widerspruch verwendet werden:

[Absender/Versicherter]

[Datum]

[Krankenkasse]

Versicherungsnummer

Widerspruch elektronische Patientenakte

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte von meiner Person.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde und einen Eilantrag gegen Regelungen zur elektronischen Patientenakte abgewiesen. Als Begründung wurde genannt, dass die Akte für Patienten freiwillig sei. Daher weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich keine elektronische Patientenakte haben möchte.

Zudem weise ich auf § 335 SGB V in der Fassung des PDSG hin:

(3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.

Die von der Bundesregierung vorgesehene Möglichkeit des Opt-out/Widerspruchs, nachdem die ePA angelegt wurde, findet in meinem Fall keine Anwendung, da die Akte nicht angelegt werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Bild: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
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