Ermittlungsakte: „Rechtsbankrott in NEWTOPIA?“

Die erste sehr große mediale Video-Forschungsarbeit des Institut für Rechtsicherheit ist heute online gegangen!
Themen die Jeden direkt oder indirekt betreffen können, werden enthüllt:
  • Unzulässige Insolvenzeröffnung,
  • rechtlose Gerichts-Entwürfe,
  • verbotene „Sippenhaft“,
  • Geschäftskonzept „Erlaubt ist, was nützt“.
Wie immer gilt auch bis zur Hauptdokumentation unser Leitprinzip:

Wissenschaft will Wissende schaffen – nicht anklagen,

sondern fordern und fördern und so helfen besser zu werden –

 —————————-
Im „Fall NEWTOPIA“ wurde das IfR als Ermittlungs- und Feststellungsinstanz bevollmächtigt, für den Grundrechtsträger die verbotenen Eingriffe in seine Menschenrechte und die fundamentalen Rechtsmängel, zu einer multimedialen Dokumentation im Rahmen einer öffentlichen Forschungsarbeit zu machen. Hierzu haben sich bereits mehrere Filmemacher und Prominente aus Kultur, Sport und Wissenschaft zur Zusammenarbeit bereit erklärt.

Hierdurch wollen wir insbesondere die Öffentlichkeit, als auch die Rechtsbeauftragten sensibilisieren, damit interdisziplinäre Zusammenarbeit zu Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden zwischen den Menschen führt.

Im beiliegenden Feststellungsbericht und in den Textanmerkungen finden Sie zahlreiche unbestreitbare fundamentale Rechtsmängel, die in der Justiz aus Mangel an Zeit selbst produziert werden und wegen bisherigem fehlen einer Zuständigkeit, immer unbeachtet und unbearbeitet blieben.

Betriebsblindheit im Amt darf keinesfalls vorkommen, denn das Gewaltmonopol in den Händen von Unrecht ist sehr gefährlich für Alle!

Diejenigen, die mit Vollmachten zur Garantie und Wahrung der Grundrechte und
Menschenrechte beauftragt sind, wissen verbotenerweise nichts über die ranghöchsten Rechtsnormen.
In der Ausbildung wurde nur am Rande darüber gesprochen und der tatsächliche Wortlaut  wurde von den Ausbildern als „unverbindliche Ansicht“, „beliebige freie Meinung“, oder gar zu „unverständlichem Geschwurbel“ erklärt.
„Ernsthafte studierte Juristen“ lesen nach dem Rat ihrer Ausbilder in den erklärenden „BECK-Texten“ nach, statt im Grundgesetz oder in den völkerrechtlichen Regelwerken.

Dass die Nichtbeachtung der ranghöchsten Gesetze schnellere Ergebnisse und Einnahmen produziert, ist eine Denkweise, die in Verbrecherkreisen verbreitet ist, die aber niemals in der Justiz gepflegt werden darf!

Die am „Newtopia-Fall“ beteiligten Verursacher und/oder Nutznießer haben nun
Gelegenheit sich zur eigenen Positionierung Gedanken zu machen. Wir berichten zeitnah und transparent.

Die Firma TOYOTA, die von der von SAT.1 verantwortlich beauftragten Auftragnehmerin „Talpa“ Produktplatzierung in unerlaubten und unbezahlten Locations gekauft hat, bitten wir, sich unserer Aufforderung an SAT.1, alle Schäden und Folgeschäden „Gentleman_like“ zu heilen, anzuschließen.

6 Antworten auf “Ermittlungsakte: „Rechtsbankrott in NEWTOPIA?“”

  1. Guten Abend zusammen,

    ich würde gern einen möglichst persönlichen Kontakt zu Jemanden, der auf dem Gebiet Anwaltswillkür etc. erfahren ist, aufnehmen wollen. Es ist eigentlich kaum zu glauben, aber nachdem mehrere Anwälte hintereinander mein Verfahren (schwere Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung durch iatrogene Schädigungen) gegen die Wand gefahren haben und mein Recht auf richterliches Gehör mehrere Male verhindert wurde, stehe ich gerade ratlos vor einem Disaster! Ich habe mich bereits in Sachen Anwaltzwang usw. sehr informiert und sehe den einzigen Weg, meine Beweise zum Gericht leiten zu können, darin, mich ohne Anwalt zu vertreten. Trotz Art. 8 UN Menschenrechtskonvention, Art. 6 Erklärung für Menschenrechte usw. lehnt es das Gericht ab, ohne Anwalt zu erscheinen. Dadurch, dass mehrere Anwälte in Folge gegen meine Interessen gearbeitet haben, bin ich sicher, dass dies kein Zufall ist, sondern ggf. auch politische Gründe eine Rolle spielen. Insofern würde auch der soundsovielte Anwalt keinen Sinn machen – ich muss hier einen anderen Weg finden. Fakt allerdings ist, dass ich aufgrund der aktuellen Lage kein Recht auf richterliches Gehör in Anspruch nehmen kann, obwohl schwere Menschenrechtsverletzungen involviert sind. Der Kontakt zur RAK ist erfahrungsgemäß nicht zielführend. Durch meine Recherchen wurde mir klar, dass mein Fall nur einer von unzähligen ist, dennoch muss ich einen Weg finden, mein Recht in Anspruch nehmen zu können – insbesondere deshalb, weil es mir unrechtmäßig und aus reiner Willkür verweigert wird!

    Ich freue mich über jeden Rat/Kontakt und danke Euch im Voraus!

    Annie

    Like

    1. Ja, die komplette Justiz gehört einer privaten Gesellschaft die sich BAR nennt. Diese ist auf Gewinn und Profit ausgelegt. Die Anwälte haben nur den einen Zweck den Mandanten auszuliefern mit Schuldeingeständnis. Dem Gericht ist es völlig egal wen sie einsperren, Hauptsache einer zählt die Zeche. Das hat mit rechtsprechenden Gerichten nichts mehr zu tun. Man schaue sich dazu die 12 BAR-Vermutungen an.

      Like

  2. Jede juristische Person der Art. 20-146 GG hatte per 27.10.1918 im Verfassungsnotstand ohne Grundrechtberechtigung gehandelt.

    Jeder öffentliche Diensteanbieter der BRD oder eines ihrer Subunternehmen hatte unstreitig gestellt, daß ER und andere Anbieter bei Handlungen in der Öffentlichkeit Notstandsleiter im Betriebsgelände BRD inkl. annektierten Betriebsgelände DDR seit besonderen Verfassungsnotstand 18.07.1990 sind und unbeschränkt haften.

    Jeder öffentliche Diensteanbieter der BRD oder eines ihrer Subunternehmen hatte unstreitig gestellt, daß wer verbotene Rechtsverordnungen (seit 30.01.1933) und nichtratifizierte Statuten (seit BGBl. 23.05.1949 geltende aber ungültige BRD Statuten) anwendet, höchstpersönlich Verfassungsdurchbrechung und Rechtsextremismus umsetzt, dadurch die Tyrannei der Belagerungsmächte im Gebiet Deutschland belebt und Kulturkonflikte in Bevölkerung und UNO Kriegsgebieten erzeugt.

    Jeder öffentliche Diensteanbieter der BRD hatte unstreitig gestellt, daß der besondere Verfassungsnotstand 17.07.1990 23:59 auf 18.07.1990 0:00 in den Grenzen 27.10.1918 jedem Deutschen mit Melderegistereintrag dejure ohne weitere Formerfordernis Personalstatut, Heimatindigenat, Wohnsitzniederlassung, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und Direktwahlrecht als Bundesstaatsangehörigen konstituiert hat (Mensch ist Preuße, Baier, etc.).
    Jeder öffentliche Diensteanbieter der BRD hatte unstreitig gestellt, daß die Haftung sämtlicher Amtspersonen und Partei-Organe als Notstandsleiter im Rechtsstand 27.10.1918 über die Bindung zwischen Grundrecht und Grundgesetz in Art. 19 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 25 GG gilt, wobei jeder, der sich über das Recht des lebendigen Menschen hinwegsetzt, sich selbstschuldnerisch den Obligationen für rechtsgrundlose Ansprüche unterwirft.

    Like

  3. Anti-Korruption, Recht(s)sicherheit der Menschen

    Haftungs-Sicherungsvertrag / Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    zur Abwehr von systemischen Übergriffen auf den Menschen.

    „Die äußerste Ungerechtigkeit ist die, welche unter dem Schein des Rechts begangen wird.” Platon

    Wir müssen hier in der Bundesrepublik in Deutschland (BRiD) davon ausgehen, daß gewisse Kreise in der BRiD-Treuhandverwaltung und deren angeschlossenen Diensteanbietern nur dafür bezahlt werden oder nichts anderes zu tun haben, um den arbeitenden Menschen im Personalstatus den ehrlich und wohlverdienten Arbeitslohn mit mehr oder weniger raffinierten Tricks ohne Gegenleistung zu kürzen.

    Die rechtliche Einlassung des grundrechtberechtigten Betroffenen dient normalerweise als verfassungsrechtlich garantiertes rechtliches Gehör, als Beweismittel und seiner Verteidigung – aber eben nur vor einem Gericht mit Grundrechtfähigkeit sowie grundrechtverpflichteten Richtern und niemals vor einem Gericht der freiwilligen Schiedsgerichtsbarkeit auf Basis eines nicht ratifizierten Grundgesetzes. Der Mensch hatte über seinen Geschäftsherrn, seinen Treuhänder mit hoheitlichem Namen und mit seiner selbst kreierten Person ohne die vermutete Staatsangehörigkeit „deutsch“ jegliche Einlassung in die Jurisdictio voluntaria, die Freiwillige Gerichtsbarkeit verweigern können (weiter… ).

    Lösung:
    – Haftungs-Sicherungsvertrag und Kaufmännisches Bestätigungsschreiben des Treuhänders Q an die öffentlichen Diensteanbieter aus Rechtsschutzgründen des Menschen
    – Neutralisierung von „Amts“schreiben mit unberechtigen Forderungen durch Sicherheitsverwahrung und Herstellung von Rechtssicherheit
    – Verhinderung jeglichen Inkrafttretens oder einer Rechtskraft-Erlangung von Inhalten nach Ablauf von gesetzten Fristen
    – keinerlei Anerkennung von Forderungen oder deren stillschweigende Akzeptanz

    Rechtslage:

    – Kriegsgefangenenlager BRD: seit 1990 Vermögensabschöpfung im Schutzgebiet „Deutsch“ ? EU

    – Anbieter ist ein Plagiat und hat sich selbst ermächtigt, die Rechte eines anderen zu verletzen

    – Anbieter wendet Handelsrecht an – mögliche Adressaten vorrangiges „deutsches Recht“

    – Anbieter hat den Tatbestand Betrug erfüllt: Sein Fundament sind Fantasie-Namen

    – Anbieter besitzt Kompetenz: Maxime des Rechts überlagern Statuten

    – Anbieter erfüllt die Formvorschriften der Statuten nicht, denen er sich unterworfen hat

    – Anbieter will von unerlaubter Handlung und Geschäftsführung ohne Auftrag profitieren

    – Anbieter (keine Amtsperson, kein Amtsträger) besitzt keine Rechte (Null) gegenüber dem potentiellen Adressaten

    – Grundfreiheiten und überlagernde Menschenrechte unterwerfen den Anbieter zwingend

    – Grundrechte und überlagerndes Völkerrecht unterwerfen den grundrechtverpflichteten Anbieter zwingend

    – Bund verwaltet Sachen (Sachkonten) – keine Menschen, keine Natürliche Personen, kein BRiD Personal

    – Anbieter haftet unbegrenzt: Alle juristischen Personen der BRiD sind in der Öffentlichkeit komplett rechtlos unterwegs

    – Anbieter beherrscht die Rechteableitung: „Deutschland“ ist im Belagerungszustand

    – Anbieter, der den Treueeid geschworen hat, hat sich mündlich den grundrechtberechtigten Menschen unterworfen

    – Anbieter ist den überlagernden Rechten aus Art. 1-19, 24-25 GG zwingend unterworfen

    – Anbieter kennt gültiges Recht: Bund, Länder, Gemeinden, Anbieter sind ohne Grundrechte aber grundrechtverpflichtet

    – Vermögensabschöpfung durch USA seit 23.05.1949: 100% Arglistiges Betrügen und Lügen

    – Bund, Länder, Gemeinden, EU und UN ermächtigen sich korrupter Praktiken

    – Treuhandverhältnisse – Wer bürgt für den Avalkredit im vom Anbieter initiierten Rechtsakt? Anbieter bürgt persönlich!

    – Namensrechte – Menschenstand -> Gewohnheitsrecht | -> Personenstand || -> Bürgerrecht ||| -> BGB

    – Anbieter weiß: Maxime des Rechts überlagern die von ihm erdichteten Firmenstatuten

    – Illegale Vermögensabschöpfung durch öffentliche Hand und private Hand – bei Fehlen von Korruptionsprävention

    – Anbieter huldigt einem Personenkult und zwingt Andere zur Blasphemie gegen Gott©

    – Anbieter hat wissentliche Kenntnis seiner Pflicht zum Gebrauch seines Gewissens

    – Anbieter hat für seine Handlungen keinen haftenden Treuhänder

    – Realität ist eine Frage der Wahrnehmung: Hochfinanz ermächtigt sich korrupter Praktiken

    – BRD, Länder, Gemeinden, EU-Bank, IMF und UN ermächtigen sich korrupter Praktiken

    – Bund 1919, Hooton 1943, Morgenthau 1944, UN 1944: Rassenvermischung EU, Scharia in D

    – EZB-Bank soll Zentralverwaltung der Völker von Europa gegen deren Willen werden

    – Anbieter kennt seine Pflichten – aus Rechtsnormen, die Dienstvorschriften überlagern

    – Anbieter kennt seine Haftung: Equity gewährt Ausgleich vor dem Gesetz

    „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“ (Immanuel Kant: AA IV, 421[5])

    Nach verschiedenen Tests vor Gericht, kreiert vom eigenen Geiste und getestet mit allen möglichen Auswirkungen für Leib und Seele bin ich zu der Schlußfolgerung gekommen, jegliches Begehr der BRD-Diensteanbieter ohne Grundrechtfähigkeit bereits von der ersten Sekunde (Eingang im Hausbriefkasten – FAQ) und ohne jegliche Einlassung mit einem Haftungssicherungsvertrag zu neutralisieren (alle Punkte werden von Seiten des Treuhänders des grundrechtberechtigten Betroffenen nicht streitig gestellt – damit muß erstmalig der grundrechtverpflichtete BRD-Diensteanbieter klagen). Damit kommt kein einziger streitiger Vorgang mehr bei diesen Schiedsgerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit an. Erinnerung: Am 09. November 1918 verloren wir nicht nur einen Teil unserer Souveränität und Staatlichkeit, sondern auch die streitige Gerichtsbarkeit und viele andere bürgerliche Rechte …

    BRD-Diensteanbieter stellen unstreitig, daß innerhalb der durch Art. 20-146 GG erfaßten juristischen Personen öffentliches Recht nicht existiert; wobei jeder Anbieter als juristische Person rechtlos tätig ist und voll haftet, weil die Grundrechtfähigkeit einer totgedachten juristischen Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts grundsätzlich dann zu verneinen ist, wenn diese „öffentliche Aufgaben“ wahrnimmt. [BVerfGE 1 BvR 1815/15]

    Weitere Informationen erhält der Interessent in den angebotenen Arbeitskreisen/Workshops zum „Spielerischen Erlernen der Souveränität“ inkl. Neutralisierung von „Amts“-Briefen und -Bescheiden zum Schutz des eigenen freien Willens, eines selbstbestimmten Lebens und der Recht(s)sicherheit oder vorab diesem Artikel: http://wp.me/p2sNSL-e2

    „Alle Dinge haben Zeiten des Vorangehens und Zeiten des Folgens, Zeiten des Flammens und Zeiten des Erkaltens, Zeiten der Kraft und Zeiten der Schwäche, Zeiten des Gewinnens und Zeiten des Verlierens. Deshalb meidet der Weise Übertreibungen, Maßlosigkeit und Überheblichkeit.“
    — Lao-Tse – Philosoph – 6. Jahrhundert v. Chr.

    „Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt, von dem muss ich voraussetzen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.“
    — Otto von Bismarck (1815-98)

    Wie hieß es doch so treffend im Volksmund: „Vorbeugen war immer besser gewesen als Heilen.“ Aus dieser Erkenntnis heraus war es ratsam gewesen, daß ein Streit in Sachen (in rem) gar nicht erst vor einem BRD-Schiedsgericht landete, sondern daß das jeweilige Begehren eines öffentlichen Diensteanbieter (es handelte sich ja größtenteils um die Aufnötigung eines Avalkredites; eine Rechnung hatten diese mangels Rechtsfähigkeit nicht stellen können) mit einem Haftungssicherungsvertrag bereits im Vorfeld komplett unstreitig gestellt und somit neutralisiert wird. Meine Familie hatte seit Sept. 2015 erfolgreich 41 dieser HSV’s platziert und alle damit verbundenen privatrechtlichen Begehren von öffentlichen Diensteanbietern neutralisiert gehabt (ARD-Beitragsservice, Finanzamt, Polizei, Polizeiverwaltungsamt, Landesjustizkasse, Landgericht, Staatsanwaltschaft, Inkasso GmbH), besonders putzig war die Reaktion eines Rechtspflegedirektors bei einer Landesjustizkasse gewesen.

    Vor drei Jahren war es mir als Mensch mit der kreierten eigenen Person unter eigenem Namen gelungen, in einem Verfahren über 5 Instanzen (AG-LG-OLG-LG-AG) den Freispruch in Sachen (in rem) für die erdichtete (künstliche) juristische BRD-Person zu erwirken, das hatte enorme Energie gekostet, was heute mit dem HSV nun nicht mehr notwendig gewesen war.

    Gern würde ich solch einen Arbeitskreis/Workshop nach entsprechender Einladung auch bei Euch in Eurem Verein (10 bis 15 Teilnehmer) durchführen wollen.

    LG BERND-JOACHIM

    Like

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..