Verbrechen an der Menschlichkeit sind auch aus Zeit- und Personalmangel nicht zu akzeptieren

Öffentlich Bedienstete haben niemals eine Vollmacht, sich über die Menschen zu stellen. Angestellte, die das behaupten, sind schwerstkriminelle Verbrecher an den Menschen.

Als oberste Direktive gilt:
nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet.
(Niemand kann mehr Rechte weitergeben als er selbst hat)

Die Regeln des Menschen können und dürfen sich nicht über den Menschen stellen.

Der Grundsatz „Der Mensch hat die Gesetze erschaffen – nicht umgekehrt.“,
darf nicht ignoriert werden.
Immer steht der Mensch ÜBER den Gesetzen – niemals unter den Gesetzen!

Was also kein Menschen tun darf, das darf auch nicht in der Delegiertenversammlung beschlossen werden, um sich im Missbrauch der Delegiertenposition verbrecherisch betätigen zu können: Plünderung, Freiheitsberaubung, Lebensbedrohung, Tötung.

Dieser Grundsatz ist gebrochen, siehe Kriegsermächtigung, Völkerrechts- und Menschenrechtsbrüche, Plündergesetze (ESM, ESFS, Ermächtigung zur Bankenaufsicht, TTIP, TISA, CETA u.v.a.)

Dass Rechtsbrüche auch aus Zeit- und Personalmangel nicht zu akzeptieren sind, haben einige Richter durchaus verstanden:

„Das Rechtsstaatsprinzip verlangt eine funktionsfähige Rechtspflege. Dazu gehört auch eine angemessene Personalausstattung .“
BVerfGE 54, S. 277, 291 u.a. siehe auch Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats
vom 12. Juli 2001 – 1 BvR 2272/00 -, NJW 2001, S. 3325 [3326])..

joe1

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