Interessenverschmelzung von Profit-Industrie und Staatsgewalt

Dieter Hildebrandt & Urban Priol: Medizinische Ethik und Eugenik der Weißkittel

Es handelt sich um einen Ausschnitt aus Scheibenwischer, Folge 44 vom 06.10.1988. Der Text der Nummer stammt von Klaus- Peter Schreiner.

Es geht nicht um die Leute, sondern um das erkennen der Tatsache, dass aus der Interessenverschmelzung von Profit-Industrie und Staatsgewalt Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es “erlauben”, dass ungestraft schwerste Verbrechen an (ausgesonderten) “Zielgruppen” gemacht wurden und auch fortgesetzt wurden, nachdem das Grundgesetz, der Nürnberger Kodex und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als ranghöchst einzuhaltende Rechtsnormen veröffentlicht wurden.
Die Täter wurden auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht etwa bestraft, sondern sollten/durften sogar ihre Gesinnung und Handlungsprinzipien an ihre Nachfolger weitergeben. Wo Straffreiheit und/oder sogar “Verdienstkreuze” für Verbrechen in kriminellen Interessenvereinigungen winken, da wird ja mit Belohnung zur Nachfolge eingeladen.

Auch die Impf-Nötigung funktioniert gerade leider hervorragend!

Die Fakten, dass es keinerlei Informationen über das schon immer vorhandene COVID-Erkrankungsrisiko gab und bis heute nicht gibt, und dass es mildere Mittel gibt als das ausrufen einer gefährlichen “Notlage von nationaler Tragweite”, sind für jeden öffentlich einsehbar. Ebenfalls gilt als gesicherte Tatsache, dass der staatlich geförderte Anreiz zur Reduktion der Intensivbetten mit einer Belegungsprozentsatz-Prämie zum Bettenabbau aufforderte und nicht etwa zur Bereithaltung von Betten, “FALLS” doch eine immense Menge Intensivpatienten wegen der “epochalen Epidemie” zusätzliche Behandlungsbetten bräuchten…

Entweder “freiwillig” oder mit empfindlichen Übeln “unter staatlicher Aufsicht und Ausführung” drangsaliert zu werden ist eben keine neue Methode.

StGB § 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem
angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt, eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht


Auszug aus dem Nürnberger Kodex

[Dass] „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.*

“Uns werden mit dem Grundgesetz und anderen Schutzgesetzen nicht nur irreführende Angaben weisgemacht, wir haben uns auch damit abzufinden.”
Irreführende Werbung ist übrigens eine kriminelle Handlung und das Lügen widerspricht auch dem 8. Gebot Gottes.
Wenn schon Kinder von staatlicher Seite irregeführt werden, können sich keine ordentlichen Menschen entwickeln. Aber das interessiert offenbar nicht.

“Die Herrschenden wollen und können alles nach Belieben auslegen.
Die Machtposition entscheidet, wer Rechtsverletzungen begehen darf und jeder hat so viel Recht, wie er Macht hat.”

Baruch de Spinoza 1632 – 1677
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Kommentare:
Was hier dargestellt wird behandelt quasi die Vorgeschichte der sogenannten 68er Bewegung in Deutschland, was heute fast völlig vergessen wurde, während man sich u.a. nur die sexuelle Selbstbestimmung oder die antiautoritäte Erziehung gemerkt zu haben scheint. Fakt ist, dass einige wenige Nazis in den Nürnberger Prozessen oder vergleichbaren Schauprozessen verurteilt, während die meisten Nazis noch belohnt wurden – während viele der verbliebenen Opfer noch heute um Entschädigung oder wenigstens Anerkennung des ihnen zugefügten Unrechts hoffen. Nazis haben die Bundesrepublik noch Jahrzehnte nach dem Krieg maßgeblich beeinflusst, weshalb unsere Gesellschaft strukturell und im sozialen Miteinander noch immer stark psychopathische Züge trägt. Während Jahrtausende über echte Anteilnahme das wesentliche Mittel zur Linderung von Leid war, grenzt man sich heute ab, denn nur indem man sich selbst vom Leid anderer distanziert kann man es ertragen ohne selbst in Mitleidenschaft gezogen werden. Nur verstehen, dass man das Leid durch Anteilnahme lindert und daher auch das Tragen eines Anteils desselben weniger belastend wird, je mehr Menschen eine solche Anteilnahme pflegen, verstehen will das kaum jemand. Heutzutage blendet man die eigene Verantwortung und Schuld so sehr aus, wie zur Zeit des Holocausts, nimmt damit hin, dass jedes Jahr einige hunderttausend Menschen Opfer von Gewalt werden, die nicht direkt, aber indirekt jedes Jahr einige tausend Menschen das Leben kostet.

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