Öffentliche Zustellung

Es wird hier jedem Menschen die Möglichkeit gegeben, Links zu eigenen Dokumenten hier im Kommentar auf den Seiten des IFR zu veröffentlichen.

Dies ist neben der Email und dem FAX an folgende Empfängerdaten zu empfehlen.

poststelle@bva.bund.de

FAX 0221 758-2823

Dem BVA wurde mitgeteilt, dass hier beim IFR Veröffentlichungen erfolgen.

Dies gilt als öffentliche Zustellung, analog dazu, wie es auch das Bundesverwaltungsamt auf seiner Webseite als anerkannte Praxis verwendet.

Zitat „Die Zustellung eines Bescheides kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür u. a. die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) gegeben sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.“

zum Nachlesen: Öffentliche Zustellungen BVA

Die VwZG ist eine juristische Fiktion und nur für juristische Personen. Die Zitierung des Paragrafen dient nur der Anschaulichmachung, dass die Praxis unter juristischen Personen gepflegt wird.

Durch empirische Versuche wurde nachgewiesen, dass die juristische Person „Bundesverwaltungsamt (BVA)“ von gar keinem Menschen verantwortlich und haftend vertreten wird. Sie ist wie alle anderen juristischen Fiktionen nicht Grundrechtfähig, sondern nur Grundrechtverpflichtet und nur Schuldfähig.

Es ist schlicht eine Fiktion ohne eigene Fähigkeit zu lesen, zu denken und zu antworten.

So wird die juristische Annahme analog verwendet:

Für die vorbezeichnete Person (BVA) ist eine Willenserklärung geschrieben und gelesen worden, die nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort des Verstandes oder des Verantwortlichen des BVA unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit öffentlich zugestellt.
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Original-Schriftstück kann durch einen bevollmächtigten Vertreter im öffentlich zugänglichen Link eingesehen werden.

 

Wer kostenlosen weltweit benutzbaren Speicherplatz braucht und dafür eine Dropbox benutzen möchte, um seine Dokumente hochzuladen, der kann (bitte) auch das IFR virtuell unterstützen, weil jede Anmeldung unserer Dropbox auch ein bisschen kostenlosen Speicherplatz hinzufügt.https://db.tt/KkSojrKF

Anleitung:

  • Leg Dir ein Dropbox-Konto an https://db.tt/KkSojrKF
  • Lade Die Urkunde in Deine Dropbox hoch.
  • Dann klickst Du auf Dokument-Freigabe – Link kopieren.
  • Diesen Link sende an instfr01@gmail.com.

ACHTUNG! NICHT Freigabe an Email, weil es dann nur der Email-Adressat sehen kann!

Beispiel:

dropbox

 

 

Es wird dann hier veröffentlicht

41 Antworten auf “Öffentliche Zustellung”

  1. Hallo,
    wenn ich ein Dokument hier „einstelle“, kann dann dieses Dokument „als veröffentlicht“ bezeichnet/gewertet werden? Ich möchte meine Geburtsurkunde für Wert akzeptieren und somit den Mann karl als den Begünstigten öffentlich bekannt geben.

    Gruß
    karl

    Like

    1. Hallo Karl,
      das hier veröffentlichte Dokument ist öffentlich Zugestellt, so wie es § 10 VwZG für Zustellungen vorsieht.

      Allerdings haben wir unter der Privatparteienherrschaft keine Rechtsicherheit und seit 23.05.1949 leider KEINE Installation von grundgesetzkonformen Staats-Organen.
      Alle 3 Gewalten verhalten sich zwar in leichten Fällen „wie Staatsorgane“ – aber in allen Fällen von Grundrecht- und Menschenrechtverpflichtung bei der Nagelprobe als voll privatrechtliche und von nichtrechtfähigen Vereinen dirigierte Bühnendarsteller.

      Momentanes privatisiertes System das sich hinter der Fassade an die Macht gebracht hat

      Like

    1. Die Willenserklärung ist ein Empfehlungs-Vorschlag, der sich auf Band 2 – Öffentliches Wissen bezieht.
      Mir sind keine Urteile aus Österreich zur Grundrechtfähigkeit bekannt, aber die Statusminderung passiert in jedem zentralbankabhängigen Staat auch durch die Sicherungsübereignung des „Human-Capital“.

      Schreibe doch Deine eigenen Willensangaben zum Austritt aus ungewollt auferlegten Verträgen, die mit den Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte A/RES/217A nicht im Einklang sind, in das Word-Dokument.

      Der eigene Wille unterliegt schliesslich keiner Vorgabe.

      Liebe Grüße

      Like

      1. Sehr viele millionen Menschen haben ihre öffentliche Willenserklärung erfolgreich – z.B. per Aufgebot zur Heirat – eingesetzt.
        Das Stück Papier ist allerdings nur der „Plan“ eines Willens. Umsetzen mussten diesen Plan alle millionen Menschen dann dadurch, dass sie sich ihrem Willen entsprechend auch verhalten haben.
        Wissen – Verstehen – Handlung.
        Die öffentliche Erklärung ist also nur die Schriftform, dass man meint etwas zu wissen.
        Die zweite Stufe nach dem wissen ist verstehen – die dritte dann tun.

        In diesem Sinne – gutes Gelingen!
        Jürgen

        Like

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..