Geheimdienste vor Gericht – eine Volksbeschwerde

Ein Projekt von Humanistische Union und Amnesty International

Mit: Dieter Deiseroth (ehem. Richter am Bundesverwaltungsgericht), Manfred Krause (ehem. Richter am VG Schleswig-Holstein), Constanze Kurz(Sprecherin Chaos Computer Club), Klaus Landefeld (Branchenverband eco), Roland Schäfer (Datenschutzbeauftragter), Rüdiger Söhnen (ehem. Richter am OLG Dresden),  Hans-Christian Ströbele (dienstältestes Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste), Rosemarie Will(ehem. Richterin am Landesverfassungsgericht Brandenburg)
Konzept und Text: Boris Jarosch, Sven Lüders, Lena Rohrbach, Lydia Ziemke
Einrichtung: Lydia Ziemke
Dramaturgie: Uta Plate

Ein Stück zwischen Realität und Fiktion. Die Realität: Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND hat Gesetze gebrochen, seine Kontrolleure getäuscht und – gemeinsam mit der NSA –  massenhaft und anlasslos uns alle überwacht. Die Fiktion: Das Volk legt Beschwerde ein und darüber verhandelt ein Gericht.

Glaubt man den Geheimdiensten, kann Sicherheit nicht garantiert werden, ohne E-Mails und Telefonate flächendeckend zu überwachen. Doch was passiert wirklich, wenn die Dienste alle Kontrollen unterlaufen und Gesetze eigenmächtig auslegen? Haben sich unsere Geheimdienste verselbstständigt? Was haben wir zu verlieren, wenn alle überwacht werden – und gibt es auch etwas zu gewinnen?

In einem fiktiven Gerichtssaal prallen Menschen mit verschiedenen Haltungen aufeinander. Die Inszenierung wird getragen von realen Expert_innen des öffentlichen Lebens: Richter, Internetaktivisten, Parlamentarier und Sachverständige ringen auf der Bühne um Fragen, die in ihrem tatsächlichen Berufsleben und politischen Schaffen eine zentrale Rolle spielen. Es sind zugleich Fragen und Vorwürfe, die derzeit in den Medien und dem Deutschen Bundestag verhandelt werden. Was in Zeiten technischen Fortschritts immer unübersichtlicher und in Zeiten erhöhter Terrorgefahr immer brisanter wird, soll nachvollziehbar für die verhandelt werden, die es betrifft: das Publikum.

Leider ist die vorbildliche Bemühung um die Wahrheitsfindung und um die Einhaltung der Grundrechte und Menschenrechte, bis heute nur im Theaterstück zu sehen. Dies sollte aber inzwischen kein Problem sein, dass die Menschen es einfordern.

Maxim Gorki Theater, Am Festungsgraben 2, 10117 Berlin

Hier ist der Link zur Aufzeichnung vom 22.10.2016 19.30 bis 22:00 Uhr

Theatervorstellung – Geheimdienste vor Gericht

siehe auch:

Volkszählungen sind Vertragseinwilligungen zur Preisgabe der Selbstbestimmung

4 Antworten auf “Geheimdienste vor Gericht – eine Volksbeschwerde”

  1. Beweisführung durch Beobachtung der Tat:
    Die Rechtswege erweisen sich selber als Unrechtswege auf denen weder Wahrheit noch Recht zu finden ist, einfach weil die befangenen Internierungslager-Richter ihren Job behalten wollen.
    Wenn sie bloß die Erkenntnisfähigkeit hätten, dass auch sie an ihrem eigenen Grab schaufeln, wie der Säger am eigenen Ast…
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gegen-BND-Ueberwachung-Reporter-ohne-Grenzen-rufen-Europaeischen-Gerichtshof-fuer-Menschenrechte-an-3907198.html.

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  2. Die weitere Forschung und empirische Ermittlung hat ergeben, dass keinerlei Straftaten gegen Grundrecht und Menschenrecht vorliegen. Ja – tatsächlich!
    Dieses Ergebnis ist dann besser zu verstehen, wenn der IFR-Untersuchungsbericht gelesen wurde (s.u.).

    Natürliche Personen haben Grundrecht und Menschenrecht nach Art. 1-19 und 25 Grundgesetz.
    Es gibt aber die Möglichkeit, dass ein Mensch per vertraglicher Mitgliedschaft auf sein Grundrecht und Menschenrecht verzichtet. Das ist in jedem Arbeitsvertrag so (Personalausweis) und z.B. in Kampfsportvereinen (Mitgliedschaft).

    Der Staat wurde von Kommerzinteressen überlagert. Innerhalb des Rechtkreis Kommerz gelten andere Regeln, als im Rechtkreis der natürlichen Person. Die natürliche Person wurde als Human-Ressource in den Rechtkreis der juristischen Person (Vereins- oder Firmen-Mitgliedschaft) übertragen. In diesem Vereinigten Wirtschaftsgebiet ist Abhören, Steuern zahlen, Freiheit gegen Geld usw. Regelkonform. Dieser überlagerte Verein hat aus Profitgründen keinerlei Interesse, dass ihm Mitglieder verloren gehen und diese Freien, dann den per Grundgesetz Art. 1-19 und 25 garantierten Schutz als natürliche Personen bekommen. https://institutfuerrechtsicherheit.wordpress.com/2017/02/16/forschungsreihe-oeffentliches-wissen-zur-rechtssicherheit/

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